C1 und D1

Kategorie C1

Mindestalter 18 Jahre

C1 Motorwagen - ausgenommen jene der Kategorie D -

mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg.


Kategorie D1

Mindestalter 21 Jahre

D1 Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht,

aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen ausser dem Führersitz.



1. Rechtliche Grundlage

Weisungen betreffend die Mindestausbildung der Führerinnen und Führer von Last- und Gesellschaftswagen (ASTRA)


2. Mindestalter

Das Mindestalter beachten


3. Unterlagen

Folgende Unterlagen sind dem Strassenverkehrsamt einzureichen:

Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. Führerausweises

Ein aktuelles Passfoto in Farbe (Format 35 x 45 mm), sofern noch nicht im Besitz eines Führerausweises in Kreditkartenformat


4. Verkehrsmedizinische Eignungsuntersuchung

Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie vom Strassenverkehrsamt eine Aufforderung für eine verkehrsmedizinische Eignungsuntersuchung sowie eine Adressliste der Vertrauensärzte zwecks Vereinbarung eines Untersuchungstermins.


5. Beginn von Lernfahrten und Mindestausbildungen

Wer bereits im Besitz eines Führerausweises der Kategorie C ist, benötigt für die Lernfahrten keinen Lernfahrausweis. BewerberInnen, die lediglich den Führerausweis der Kategorie B besitzen, erhalten zwingend einen Lernfahrausweis. In beiden Fällen dürfen keine Lernfahrten gemacht werden, bevor das Gesuch vom Strassenverkehrsamt genehmigt wurde. Als Bestätigung der Genehmigung gilt die Zustellung des Lernfahrausweises oder die Anmeldeunterlagen für die Prüfung der Zusatztheorie.


6. Zusatztheorieprüfung

Mit der Prüfung der Zusatztheorie stellt das Strassenverkehrsamt fest, ob Sie über die notwendigen zusätzlichen theoretischen Kenntnisse verfügen. Sie haben eine Zusatztheorieprüfung über 40 Fragen zu bestehen. Diese kann nur in einer der drei Landessprachen (D, F, I) abgelegt werden und erfolgt am Computer.

Damit Sie sich gut vorbereiten können für die Zusatztheorieprüfung, haben wir einen Theoriekurs für Sie vorbereitet.


Erst nach erfolgreichem Bestehen der Zusatztheorieprüfung kann ein definitiver Termin für die praktische Prüfung beim Strassenverkehrsamt gebucht werden.


7. Begleitpersonen auf Lernfahrten

Auf Lernfahrten mit Fahrzeugen der Kategorie D dürfen keine Personen mitgeführt werden. Die Ausnahme bildet die berechtigte Begleitperson (muss seit mindestens 3 Jahren im Besitz der Kategorie D sein) beziehungsweise der/die FahrlehrerIn, der kantonale Verkehrsexperte sowie weitere FahrschülerInnen zu Ausbildungszwecken, welche den Führerausweis der Kategorie C oder den Lernfahrausweis der Kategorie D besitzen.


8. Praktische Führerprüfung

Erst nach erfolgreichem Bestehen der theoretischen Prüfung sowie nach Eingang einer offiziellen Bestätigung der erfolgreich abgeschlossenen theoretischen und praktischen Mindestausbildung gemäss Punkt 3, kann ein definitiver Termin für die praktische Prüfung gebucht werden. Die Prüfungsabnahme erfolgt durch das Mitfahren eines Experten.

Hier kannst Du Dich zur Fahrausbildung anmelden: