AGB

Die ausgeschriebenen Preise verstehen sich als sofort zu bezahlende Barpreise.

Fahrstunden Termine

Bitte planen Sie ihre Fahrstunden frühzeitig und verbindlich. Terminverschiebungen oder Absagen können wir bis 3 Tage vor dem vereinbarten Termin entgegen nehmen. Kurzfristigere Absagen, bei denen wir die Fahrstunde nicht wieder besetzen können, müssen wir verrechnen. Dies gilt auch für die erste Fahrstunde. Ausnahmsweise kann der Fahrlehrer ein einziges Mal pro Ausbildung eine kostenlose kurzfristige Absage genehmigen,

(Telefonische Abmeldungen bis 22.00 Uhr des Vortages) dies mit ärztlichem Zeugnis im Original.
Keine Terminierungen per SMS oder E-Mail!

Fahrstunden

Pro Termin nehmen wir uns immer 90 Minuten Zeit für Sie. (Doppellektion)
Der Treffpunkt ist mit dem Fahrlehrer abzusprechen.

Gutscheine aus den verschiedensten Plattformen sind untereinander nicht kombinierbar. Melden sie sich mit dem für sie in Frage kommenden Gutscheincode zur Fahrstunde an.

Kursabsagen - VKU / Theorie / Nothelferkurs

Anmeldungen zu Kursen sind verbindlich und kostenpflichtig. Für eventuelle Abmeldungen oder Kursumbuchungen haben wir klare Regelungen ausgearbeitet.
Bei allen Kursen können Sie sich bis eine Woche vor dem Kurs ab- oder ummelden (5 Arbeitstage), dies ohne Kostenfolge.
Bei einer späteren Ab- oder Ummeldung verrechnen wir ihnen Fr. 50.00 als Umtriebsentschädigung.
Bei Nichterscheinen verrechnen wir ihnen den vollen Kurspreis.

Schadenpauschale

Wir mussten vermehrt feststellen, dass bei Bagatellschäden die Schadennebenkosten höher sind, als der Unfallschaden selbst. Die Schadenpauschale wurde eingeführt, um die Kosten für die Kundschaft flexibler zu gestalten. Die Schadenpauschale beträgt:

  • CHF 100.00 / pro Person für die gesamte Ausbildungsdauer der Kategorie B (Auto),
  • CHF 150.00 Kategorie BE (Anhänger)
  • CHF 250.00 Kategorie C, D

Kategorie BPT/Taxi und Kontrollprüfungen zum Umschreiben von ausländischen Führerausweisen betragen die Kosten CHF 10.00 pro Lektion. 

Bussgelder

Bussen, die eindeutig durch das Verschulden des Fahrschülers verursacht wurden, sind auch vom Verursacher zu bezahlen.

Drogen

Fahrten unter Beeinflussung von Drogen sind illegal. Anbei bemerkt sind solche Fahrten auch lerntechnisch wenig sinnvoll. Um unsere Fahrlehrer zu schützen behalten wir uns das Recht vor, Sie ohne Vorwarnung jederzeit einem Drogenschnelltest (Speicheltest) zu unterziehen.
Im Falle eines positiven Befundes wird die Fahrstunde und der Drogenschnelltest verrechnet.

Prüfung

Nachdem Sie mit ihrem Fahrlehrer die Anmeldung zur Prüfung besprochen haben, wird das Sekretariat in Zusammenarbeit mit dem STVA einen passenden Termin vereinbaren.
Der Termin wird ihnen in der darauffolgenden Fahrstunde mitgeteilt.
Falls Sie diese Fahrstunde aus irgendwelchen Gründen nicht wahrnehmen können oder Sie gar keine weiteren Fahrstunden mehr abgemacht haben, liegt es in ihrem Verantwortungsbereich, sich bei uns über den Zeitpunkt des Prüfungstermins zu erkundigen. Kosten welche anfallen, weil Sie wegen Unkenntnis des Prüfungstermins nicht zur Prüfung erscheinen, gehen zu ihren Lasten.

Das STVA stellt zur Prüfung eine eigene Rechnung. Prüfungskosten seitens der Fahrschule sind exklusiv Kosten Stva

Personalien

Melden Sie Änderungen Ihrer Personalien unverzüglich Ihrem Fahrlehrer oder im Büro.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.
 

Renè Werth

Geschäftsführer

Mehrwerth-Drive